Supervision versteht sich als eine mittelfristige, berufsbezogene Beratung
und Begleitung. Sie dient ganz allgemein der Verbesserung beruflicher
Arbeit durch die Schaffung von Reflexionsräume.
Dadurch wird ein vertieftes Verstehen beruflicher Realität - indem
sie eine Situation aus verschiedenen Blickwinkeln und Dimensionen analysiert
- ermöglicht und das eigene berufliche Handeln zufriedenstellender
gestaltet.
Supervision ist kein Allheilmittel, sie ersetzt nicht fachliche Qualifikation,
unangemessene Strukturen oder fehlende Führungsprofile in einer
Organisation. Sie trägt letztlich dazu bei, dass Einzelne, Arbeitsteams
oder Organisationen und Betriebe ihre Aufgaben besser und mit größerer
Zufriedenheit und Effizienz erfüllen können.
Die durch Supervision zu erzielende Kompetenzerweiterung liegt vor
allem im Bereich der Kooperationsfähigkeit, der Übernahme
einer beruflichen Rolle, der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen und der
Änderungen von betrieblichen und institutionellen Arbeitsstrukturen.
Seit den 70er Jahren haben sich Supervisionstätigkeiten weit über
die ursprünglichen Felder der Sozialarbeit und der Psychotherapie
heraus kristallisiert, d.h. wir finden Supervision in den unterschiedlichsten
beruflichen Kontexten.
Im Verlauf der 80er Jahre setzte sich ein Setting durch, bei dem Menschen
aus verschiedenen kooperierenden Arbeitsgruppen gemeinsam beraten werden.
Diese Aufstellung, die als "Teamsupervision" bezeichnet wird,
deckt sich vielfach mit Formen der Organisationsentwicklung.
Supervision instruiert oder schult nicht, sondern erhebt, analysiert
und erörtert Situationen des beruflichen Alltags. Dabei ist der/die
SupervisorIn darauf angewiesen, die Problembearbeitung und Problemlösung
gemeinsam mit den TeilnehmerInnen vorzunehmen.
Supervision bedient sich unterschiedlicher sozialwissenschaftlicher,
soziologischer oder psychologischer Verfahren.